Fördermittel nach BAFA Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Sie möchten Ihre industrielle und gewerbliche Anlage energetisch optimieren oder Prozesse einführen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien und von Abwärme für gewerbliche Prozesse? Sie erhalten über das Modul 4 bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten. Die maximale Förderung ist abhängig von den durch die Maßnahme jährlich eingesparten Tonnen CO2.
Förderfähig sind insbesondere:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien und energetische Optimierung von Produktionsprozessen wie z. B. Einsatz energieeffizienter Anlagen und Maschinen oder Austausch einzelner Komponenten, energieeffiziente Änderung der Prozessführung oder des Verfahrens, Optimierung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik inklusive Energiemanagementsoftware
- Maßnahmen zur Abwärmenutzung wie z. B. Einbindung der Abwärme zur Bereitstellung von Wärme inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an der Anlagen- oder Gebäudetechnik, Einspeisung in Wärmenetze inklusive der Verbindungsleitungen, Maßnahmen zur Verstromung von Abwärme (z. B. ORC-Technologie)
- Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese überwiegend direkt für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden. Gebäudetechnische Anlagen, die überwiegend der Raumluftkonditionierung für den Aufenthalt von Personen dienen und in den Anwendungsbereich der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) fallen, sind hingegen nicht Gegenstand der Förderung.
- Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte wie z. B. energieeffiziente Wärme- und Kälteerzeuger, Nutzung erneuerbarer Energien, Optimierung der Wärme- oder Kältespeicherung.
- Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess wie z. B. Dämmung von Anlagen und Verteilleitungen, hydraulische Optimierung, Erneuerung von Druckluftleitungen.
Förderfähig sind darüber hinaus Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberater.