Energieauditorin nach DIN 16247-1
 
Energieberaterin Wohngebäude nach DIN 18599

Fördermittel nach BAFA Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

Sie haben sich entschieden, eine Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen, deren Wärme zu über 50 Prozent für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird, neu zu errichten?

Dann erhalten Sie über das Modul 2 bis zu 55% der förderfähigen Investitionskosten.


Gegenstand der Förderung

  • Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger,
  • Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an die Wärmesenke(n), im Falle einer Wärmepumpe auch die Anbindung an eine oder mehrere erneuerbare Wärmequellen,
  • Aufständerung und Unterkonstruktion für Solarkollektoren,
  • notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung bzw. Einrichtung der Biomasseanlage oder Wärmepumpe (z.B. Fundament oder Einhausung),
  • die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen.

Zu den als Nebenkosten förderfähigen Ausgaben zählen darüber hinaus Kosten für:

  • Machbarkeitsabschätzungen und Planungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer beantragten Maßnahme sowie
  • Installations- und Montagekosten.

Nicht förderfähig sind:

  • Investitionen in ergänzende Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energieträger und/oder KWK-Anlagen
  • Kosten für Versicherungen, notwendige Prüfungen, Gutachten und Genehmigungen
  • Maßnahmen für erforderliche Verbesserungen der Statik am und im Gebäude