Energieauditorin nach DIN 16247-1
 
Energieberaterin Wohngebäude nach DIN 18599

Fördermittel nach BAFA Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

Über das Modul 3 lassen sich Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems fördern. Sie erhalten bis zu 40% der förderfähigen Investitionskosten.


Förderfähig ist insbesondere der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme:

  • von Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems (Energiemanagement-Software)
  • von Sensoren sowie Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen sowie sonstiger für den Energieverbrauch relevanter Größen zwecks der Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem
  • von Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, sofern der vornehmliche Zweck ihres Einsatzes in der Reduktion des Energieverbrauchs liegt

Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen insbesondere:

  • Erwerb einer Lizenz zur Nutzung einer Energiemanagement-Software oder Softwarelösung
  • Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von:
  1. Sensoren zur Integration in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem bzw. alternatives System
  2. Analog-Digital-Wandlern
  3. Aktoren zur effizienten Steuerung/Regelung von Energieströmen
  4. Datenloggern sowie Gateways zur Übertragung von Sensordaten zur Softwarelösung, deren Einsatz zur quantifizierbaren Reduktion des Energieverbrauchs führen soll
  • Einweisung bzw. Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der geförderten Softwarelösung
  • Sofern es sich bei der Energiemanagement-Software um einen Cloud-Dienst handelt, die vollständigen externen Kosten zur Nutzung